§ 1 Name und Sitz

(1) Der Fanclub trägt den Namen: New Generation
(2) Sitz des Fanclubs ist Mölln.

§ 2 Zweck des Fanclubs

(1) Förderung der Fankultur im Kreis Herzogtum Lauenburg.
(2) Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins e.V. (HSV e.V.)
bei Heim- und Auswärtsspielen.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder werden, der Fan des HSV e.V. ist.
(2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags.
(3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand
(4) Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür
mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche
Fan-Club-Interessen entgegenstehen. Der Annahme des Mitgliedsantrags durch den Vorstand folgt eine 3-monatige Probezeit. Während dieser kann der Vorstand die Mitgliedschaft kündigen, wenn das Neumitglied während der Probezeit gegen diese Satzung, insbesondere gegen § 3, Absatz 6, verstößt.
(5) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum 01.07. oder 31.12. eines Kalenderjahres beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fan-Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
(6) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fan-Club zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung von rechtsextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV e.V. von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Fan-Club zu schützen.

§ 4 Jahresbeitrag

(1) Der Jahresbeitrag beträgt 20 €. Er ist halbjährlich zum 15.01. und 15.07. eines Kalenderjahres zu entrichten.

§ 5 Fanclub Vorstand

(1) Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Fan-Clubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fan-Club aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

1. Dem ersten Vorsitzenden
2. Dem zweiten Vorsitzendem
3. Dem Kassenwart

(2) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Spielzeiten gewählt. Die Spielzeit beginnt am 01.07. eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des darauf folgenden Jahres. Die erste Amtsdauer des Vorstands endet am 30.06.2009.
(3)Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
(4) Der Vorstand vertritt den Fan-Club in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
(5) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fan-Club-Vermögen nur mit Beschränkung auf das Fan-Club-Vermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
(6) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
(7) Verstößt ein Vorstandsmitglied nachweislich gegen diese Satzung, kann es im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung aus seinem Amt entlassen werden. Hierzu bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit.

Diese Satzung wurde bei der Gründungsversammlung am 30. November 2006 in Mölln einstimmig verabschiedet.

Mölln, den 30. November 2006